Auf den Punkt gebracht: In der Ratssitzung am 14.05.2024 konnte weder der Bürgermeister der Ortsgemeinde Lehmen noch die anwesende Verbandsbürgermeisterin Katrin Laymann eine Aussage dazu treffen, ob entsprechend dem Ratsbeschluss vom 05.03.2024 ein Förderantrag gestellt wurde.
Für Lehmen geht es um nicht weniger als 90% der vom Planer geschätzten Kosten in Höhe von 242.957,50 €.
Also gefühlt um fast 1/3 der Kosten, welche die Ortsgemeinde bei der Umsetzung des Projekts „Mehrgenerationenfeld mit Bürgerhaus“ selbst tragen müsste.
Dies ist umso verwunderlicher, als dass der Antrag üblicher Weise vom Bürgermeister zu unterzeichnen ist. Es erscheint zweifelhaft, ob ein solcher Antrag überhaupt entsprechend dem Ratsbeschluss fristgerecht zum Stichtag 15.04. beim zuständigen Landesamt eingereicht wurde wurde. Siehe hierzu im Detail auch unsere Veröffentlichung vom 12.03.2024 sowie den Antrag 2-2024 darin.
Leider liegt zu der Sitzung 05.03.2024 noch immer keine Sitzungsniederschrift vor. Zu allem Überfluss ist (Stand 15.05.2024) sind weder die Tagsordnung noch die Sitzungsunterlagen im Ratsinformationsysstem der Verbandsgemeinde für die Bürger einsehbar. Gerne hätten wir an dieser Stelle darauf verlinkt. Daher hier nur ein Bild der öffentlich zugänglichen Sitzungen des Kalenderjahrs 2024 der Ortsgemeinde Lehmen.
Nachtrag vom 18.05.2024
Auf unsere schriftliche Anfrage vom 15.05.2024 teilte die Verbandsgemeinde mit, die Ortsgemeinde sei bereits am 24.04. informiert worden, dass die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 17.04. folgendes mitgeteilt habe:
„Der Antrag kann erst in die Priorisierung zum nächsten Stichtag 15.07.2024 einbezogen werden, da die notwendigen hausinternen Stellungnahmen (aus dem Kreishaus) nicht rechtzeitig eingeholt werden konnten.“
Aus Sicht der SPD Fraktionn ist es sehr schade, dass es der Kreisverwaltung nicht gelingt, innerhalb von knapp 6 Wochen eine baufachliche Stellungnahme zu einem Planentwurf eines Planungsbüros zu erstellen und so eine fristgerechte Weitergabe eines recht einfachen Förderantrags sicherstellen kann. Dies umso mehr, als zu vermuten ist, dass gerade zum ersten Stichtag des Sonderprogramms nicht viele Anträge vorliegen und vermutlich die Haushaltsmittel für diese ausreichen.
Der erste Stichtag 15. April ist vorbei. Es sind Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 13 Mio. Euro beim LSJV eingereicht worden. Die Prüfung der Anträge und der endügltigen Fördersummen ist im LSJV angelaufen. Die Bewilligungen sollen im Juli versendet werden.
Hier hat sich ein Rat ehrenamtlich vergeblich bemüht und bereits im Dezember 2023 mit bekanntwerden reagiert. Auch die eigene Verbandsgemeinde hatte alles getan, damit der Antrag nach Beschlussfassung binnen 3 Tagen fertig ist. Nur eben die Kreisverwaltung selbst nicht.