In der Ratssitzung am 14.05.2024 wurde mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die im Enwurf zum Haushalt 2024 enthaltenen Mittel für die notwendige artenschutzfachliche Untersuchung in Höhe von 6.200 € gestrichen.
Hintergrund
In der Sitzung am 11.04.2023 hatte der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „In der Kirschwies“ entsprechend §13b Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und bei zwei Enthaltungen von Seiten der CDU beschlossen. Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren ausgeführt, dass der §13b BauGB gegen EU-Recht verstößt (Verstoß gegen die Anforderungen der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments). Durch einen Normenkontrollantrag, welcher innerhalb der Rechtsfrist von 1 Jahr gestellt wurde, hat ein Bürger welcher eine landwirtschafliche Fläche angrenzend betreibt bewirkt, dass seitens des Oberverwaltungsgerichts Koblenz am 18.04.2024 der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wurde.
Historie und braucht Lehmen ein Neubaugebiet
Bündnis 90/Die Grünen spricht sich grundsätzlich gegen ein Neubaugebiet aus und hat in allen Beschlüssen daher meist mit „Nein“ gestimmt wenn gleich in der vorherigen Ratsperiode einzelne Ratsmitglieder – die dann noch anderen Fraktionen angehörten – anders votierten. Doch der Reihe nach:
Die Fraktionen von PLM, SPD/FWG und CDU waren sich also insweit einig, dass wir ein Neubaugebiet benötigen. Sie folgten gemeinschaftlich insoweit auch den Feststellungen aus der Machbarbeitsstudie. Diese umfasste sowohl die Frage der Notwendigkeit und berücksichtigte die finanziellen Gesichtspunkte damit das Projekt am Ende für alle wirtschaftlich ist.
Was ist nun passiert und wie hätte es weitergehen sollen
Da im Haushalt 2024 nun keinen Finanzmittel enthalten sind, kann weder der aktuelle Rat noch der künftige Rat zeitnah die notwendige artenschutzfachliche Untersuchung beauftragen. Zunächst hatte die CDU die Intension, dass ein neuer Rat die Gelder ja über einen Nachtragshaushalt generieren könnte. Dies wurde im Laufe der Sitzung und vor der abschließenden Entscheidung in der Sitzung am 14.05.2024 vom Kämmerer der Verbandsgemeinde als nicht machbar dargestellt.
Leider fand auch der Vorschlag der SPD Fraktion keine Mehrheit, die Gelder zumindest im HH zu belassen wie auch Mehrheitlich im Haupt- und Finanzausschuss es beschlossen hatte. Wären die Gelder im Haushalt, hätte der Rat nach den Kommunalwahlen die Möglichkeit gehabt, die Beauftragung vorzunehmen oder aber tatsächlich das Projekt zu „beerdigen“. Dieser Beschluss hätte niemand etwas gekostet, aber einen Verlust an Zeit und ggf. auch Geld (siehe zuvor aufgeführte Summen zzgl. den Kosten für den Grunderwerb) vermieden.
Wir haben nun einen Plan und mit dem Bau begonnen aber beim Fundament einfach aufgehört.