Gedanken zum Haushalt 2023 der Ortsgemeinde Lehmen

Seit Jahren ist die Ortsgemeinde Lehmen nicht in der Lage, ihre laufenden Kosten durch eigene Erträge zu decken und konnte mehrfach keinen ausgeglichen Haushalt vorlegen. Dies führte regelmäßig zu einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung unter Auflagen.

Mit dem vorgelegten Haushalt ist es der Verwaltung in mehrheitlicher Abstimmung mit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel gelungen, zur abschließenden Beratung am 21.03.2023 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Der Haushaltsausgleich ist aufgrund rechtlicher Vorgaben unabdingbare Voraussetzung für die aufsichtsrechtliche Genehmigung. Die Erhöhung der Grundsteuer führt für Lehmen zu einem um 52.374 € höheren Steuerertrag bei der Grundsteuer B und 9.385 € höheren Ertrag bei der Grundsteuer A.

Der Haushalt unterstellt dabei eine VG Umlage von 22%. Damit der Haushalt der VG ausgeglichen wäre, müsste die VG laut der letzten Verwaltungsvorlage im Haupt- und Finanzausschuss einen Umlagesatz von 26% erheben. Allein mit dieser Erhöhung wäre das Mehr bei der Grundsteuer A und B wieder aufgebraucht, der Haushalt aktuell nicht ausgeglichen.

Eine Erhöhung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt alternativlos. Allein die Kosten der Straßenbeleuchtung werden sich in 2023 verdoppeln. Dabei können wir froh sein, dass wir bereits auf LED umgerüstet haben.

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