Die Erhöhung der VG Umlage auf nunmehr 30,2 % hat zur Folge, dass die zu zahlende Umlage im Vergleich zum Vorjahr z.B. für die Ortsgemeinde Lehmen um 68.409 € und Wolken um 32.395 € steigt. In keiner der umliegenden Verbandsgemeinden kam es in den letzten beiden Jahren zu derart massiven Erhöhungen. Damit ist die Erhöhung der im Vorjahr durch viele Gemeinden vorgenommenen Grundsteuer A und B bereits mehr als aufgebraucht.
Ja, die Hebesätze bei uns sind bereits auf dem Niveau von Hamburg, das ist schon korrekt. Richtig ist aber auch, dass der Bodenrichtwert in vielen Gemeinden (so z.B. in Lehmen mit maximal 110€) auch nur einen Bruchteil des Bodenwerts in Hamburg (liegt zwischen 450 und über 1.000 €) beträgt. Für das gleiche Gebäude wäre demnach bei gleichem Rohwert eine deutlich höhere Grundsteuer in HH bei gleichem Hebesatz zu bezahlen (ca. 48% höher).
Durch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen der Verbandsgemeinde ergeben sich auch hier deutliche Finanzierungsunterschiede, denn die Grundkosten wie z.B. die Lohnkosten der Gemeindearbeiter, die Stromkosten, die Verwaltung usw. sind gleich. Während einige Gemeinden in ihrer Finanzrechnung 2022 liquide Mittel ausweisen, wird dies für Gemeinden wie Lehmen und Wolken auf Jahre nicht der Fall sein.
Es wird also spannend zu sehen, welche Spielräume die Gemeinden aufgrund der neuen Umlagehöhe noch haben werden.
Daher muss zwingend künftig auch auf Seiten der VG ein um einiges höherer Sparwille eingefordert werden.